Förderung von baulichen Maßnahmen
Förderungen von Baulichen Investitionen für die Bienenhaltung sind in der GAP 2023-2027 ab 15.000 € netto über die Förderung "73-01 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung" - Fördergegenstand 3 "Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude" möglich. Die Abwicklung erfolgt nach Bundesländern über die jeweilige Landwirtschaftskammer.
Der Investitionszuschuss (IZ) beträgt 30 %, mögliche Zuschläge sind: 5 % für Bio, Junglandwirtinnen/Junglandwirte (JLW) oder Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP).
Der Investitionszuschuss (IZ) beträgt 30 %, mögliche Zuschläge sind: 5 % für Bio, Junglandwirtinnen/Junglandwirte (JLW) oder Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP).
Infos dazu finden Sie auf der Homepage Ihrer Landwirtschaftskammer.